Grundsätze zum Schutz des Geistigen Eigentums (IP)

Die Empa leistet mit ihrem Wissens- und Technologietransfer einen wesentlichen Beitrag zu einem nachhaltig starken Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Sie ermöglicht ihren Wirtschaftspartnern die kommerzielle Nutzung der an der Empa erarbeiteten Forschungsergebnisse. Als öffentliche Institution sichert die Empa ihre längerfristige Forschungs- und Publikationsfreiheit und strebt nach einem möglichst grossen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen.

Für Forschungsergebnisse, die im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit der Empa erarbeitet werden, gelten folgende Grundsätze:

 

Nutzung von Projektergebnissen durch den Wirtschaftspartner

  • Nicht-exklusives Nutzungsrecht in seinem Anwendungsbereich
  • Möglichkeit, über eine exklusive Nutzung in einem zu definierenden Anwendungsbereich zu verhandeln
     

Eigentum an Projektergebnissen

  • Eigentum an Projektergebnissen beim erarbeitenden Projektpartner
  • Gemeinsames Eigentum an gemeinsam erarbeiteten Projektergebnissen
 

Schutz von Projektergebnissen

  • Federführung des Wirtschaftspartners bei Schutzrechtsanmeldungen, Unterstützung durch die Empa
     

Faire Abgeltung

  • Für ein exklusives Nutzungsrecht des Wirtschaftspartners
  • Für die kommerzielle Nutzung von vorbestehendem Geistigen Eigentum der Empa

 

Publikationen

  • Recht der Empa auf wissenschaftliche Publikation der Projektergebnisse unter Wahrung der Geheimhaltungspflichten
  • Verzögerung von Publikationen, falls für Patentanmeldungen erforderlich
 

Forschungsfreiheit

  • Recht der Projektpartner, nicht-geschützte Projektergebnisse unabhängig voneinander zu nutzen
  • Nutzungsrecht der Projektpartner auch an geschützten Projektergebnissen für Forschung und Lehre
  • «Freedom-to-Operate» für künftige Kooperationen

 

Die Projektpartner können im Einzelfall Abweichungen von diesen Grundsätzen vereinbaren, wobei die beidseitigen Interessen und die konkreten Umstände zu berücksichtigen sind.