Konformitätsbewertungsstelle für Partikelfiltersysteme nach LRV

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft, ob die eingereichten Unterlagen für die Zulassung von Partikelfilter-Systemen den Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) entsprechen. Dabei wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:

  • Fall 1: Motorfamilien nach 97/68/EG
  • Fall 2: Partikelfilterfamilien nach SN 277206
1. Neue Konformitätsbewertung

Die Einteilung verschiedener „Partikelfilter-Systeme“ in „Partikelfilter-Familien“ und die Übertragbarkeit von Prüfergebnissen auf andere Partikelfilter-Systeme oder -Familien muss nach SN 277206 erfolgen (Ziff. 3: Definition von Partikelfilter-Systemen und Partikelfilter-Familien und Anhang A: Übertragbarkeit der Prüfresultate).

Erforderliche Unterlagen für eine Konformitätsbewertung:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
    a) Fall 1: für Motorfamilien (Formular hier downloaden)
    b) Fall 2: für Partikelfilter-Familien (Formular hier downloaden)
  • SN 277206 Prüfberichte gemäss Auftragsformular einer vom BAFU anerkannten Prüfstelle
    Anerkannte Prüfstellen: siehe hier
  • EG-Typengenehmigungsbogen (nur Fall 1)

 

Tarife siehe Auftragsformular

2. Änderung oder Verlängerung einer Konformitätsbescheinigung

Konformitätsbescheinigung sind 5 Jahre gültig (bei Änderungen bleibt das ursprüngliche Ausstellungsdatum bestehen). Sie können verlängert werden, wenn nachgewiesen ist, dass die zum Zeitpunkt der Verlängerung verlangten Anforderungen der LRV immer noch eingehalten sind.

Bestehende LRV-Konformitätsbescheinigungen, die Ende 2013 ablaufen, können entsprechend der Übergangsregelung vom 25.10.2013 bis 31.12.2014 verlängert werden. Für die weitere Verlängerung müssen SN 277206-konforme Prüfberichte von ISO17025-zertifizierten und vom BAFU anerkannten Prüfstellen vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen für eine Änderung oder Verlängerung:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
    a) Fall 1: für Motorfamilien (Formular hier downloaden)
    b) Fall 2: für Partikelfilter-Familien (Formular hier downloaden)
  • Kurze Beschreibung allfälliger Änderungen durch den Antragsteller in einem Begleitschreiben
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Änderungsformular (Formular hier downloaden)
  • Erforderliche SN 277206 Prüfberichte gemäss Auftragsformular einer vom BAFU anerkannten Prüfstelle
    Anerkannte Prüfstellen: siehe hier
  • EG-Typengenehmigungsbogen (nur Fall 1)

 

Tarife siehe Auftragsformular

Die Konformitätsbewertung erfolgt anhand von folgendem Bewertungsformular Fall1 (Formular hier downloaden) und Fall 2 (Formular hier downloaden). Die Kriterien für die Erfüllung sind auf dem Formular vermerkt.
Adresse für die Einreichung von Aufträgen zur Konformitätsbewertung:

Wenn möglich per E-Mail an:

Postadresse:
Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa)
Ueberlandstrasse 129
CH-8600 Dübendorf


Gesetzliche Grundlagen