Hintergrund der Empa-Studie
Wie alle Industrienationen untersucht auch die
Schweiz die Auswirkungen menschlichen Tuns auf die Umwelt generell
und die Wirkung verordneter Umweltschutzmassnahmen im Speziellen.
Ziel derartiger Studien ist es, Massnahmen zu fördern, die mit
möglichst geringen Kosten die grössten Nutzen für
eine sauberere Umwelt erreichen. Die Untersuchungen
der Strassenverkehrsemissionen werden unter Federführung
des BAFU in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen
Partnern, unter anderen der Empa, durchgeführt. Eine Gruppe
mit Vertretern von ACS, TCS, VCS, ASTAG, AutoSchweiz und aus
verschiedenen Bundesämtern wie ASTRA, BFE, BfS sowie METAS
begleitet diese Studien.
Neue Abgasvorschriften müssen zuerst
greifen
In den 90er-Jahren wurde erkannt, dass es nicht
möglich ist, aus den aktuellen Zulassungsdaten, d.h. aus
Messwerten von Neufahrzeugen, auf die jeweiligen
Schadstoffemissionen des tatsächlichen Verkehrs zu schliessen.
Hierzu muss der Schadstoffausstoss älterer Fahrzeuge in
mehreren, dem „normalen“ Fahrverhalten entsprechenden
Zyklen gemessen werden. Deshalb kann beispielsweise die Auswirkung
neuer Abgasvorschriften erst dann ermittelt werden, wenn eine
genügend grosse Anzahl entsprechend ausgerüsteter
Fahrzeuge mit einer durchschnittlichen Laufleistung im Verkehr ist
– beim Motorrad sind dies 20 000 km, beim Personenwagen rund
60 000 km.
Eine Verschärfung der Abgasnormen führt
auf den Strassen also naturgemäss erst nach einigen Jahren zu
einer spür- sprich messbaren Verringerung der
Schadstoffemissionen. Und im Gegensatz zur EU – und entgegen
weit verbreiteter Meinung – wurden die Abgasgrenzwerte
für Motorräder in der Schweiz nach Einführung von
Grenzwerten im Jahr 1987 erst 2004 weiter gesenkt.
Euro-3 ist nicht gleich Euro-3
Oft wird übersehen, dass es sich bei der
Euro-3-Norm für Autos und der Euro-3-Norm für
Motorräder um zwei grundverschiedene Dinge handelt:
- Euro-3 für Autos wurde im Jahr 2000 eingeführt,
Euro-3 für Motorräder erst 2006.
- Testzyklus und Grenzwerte sind nicht die gleichen; bei den
Autos fällt der Kaltstart-Anteil stärker ins
Gewicht.
- Die Abgasanlage muss beim Auto über eine Fahrleistung von
80 000 km, beim Motorrad (neu) 30 000 km fehlerfrei funktionieren.
Ältere Vorschriften für Motorräder enthielten keine
derartige Anforderung an die Lebensdauer, weshalb viele Bauteile
rascher verschlissen.
- Beim Auto wird die Abgasanlage über das OBD-System
(„On board diagnostic") überwacht, welches Fehler
elektronisch meldet. Für Motorräder existiert keine
derartige Auflage.
- Autos müssen eine Tankentlüftung aufweisen, um keine
Benzindämpfe entweichen zu lassen. Für Motorrädern
gibt es keine derartige Vorschrift. Gemäss einigen
Hochrechnungen sind diese „Tankatmungsverluste“ bei
Töffs etwa gleich gross wie die Auspuffemissionen.
- Autos müssen auch einen Test bei –7°C bestehen,
Motorräder nicht.
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