Equal Pay im ETH-Bereich

Lohngleichheitsanalyse 2020: Erfreuliche Resultate

18.03.2022 | ETH-RAT

Der ETH-Rat hat an den sechs Institutionen des ETH-Bereichs prüfen lassen, ob Frauen und Männer für gleiche Arbeit auch gleich entlöhnt werden. Die Resultate sind erfreulich: Nirgends war der Unterschied grösser als 2 Prozent. Bis zu 5 Prozent gelten als akzeptabel oder im Bereich der Unsicherheiten.

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Der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau lag an der Empa im Jahr 2020 mit -1.4 % deutlich unter der zulässigen Toleranzschwelle. Bild: Empa

Am 1. Juli 2020 trat die Revision des Gleichstellungsgesetzes (GIG) in Kraft. Seitdem sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Mitarbeitenden über das Ergebnis zu orientieren. Der ETH-Bereich führte bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung solche Lohngleichheitsanalysen freiwillig durch, die immer bestätigt haben, dass im ETH-Bereich Frauen und Männer gleich entlöhnt werden.
Im Jahre 2020 führte PwC bei den Institutionen des ETH-Bereichs eine Analyse der Lohngleichheit nach der wissenschaftlich und rechtlich anerkannten Methode EQUAL-SALARY durch. Die Analyse wurde im Jahr 2021 durch die BDO AG überprüft und bestätigt das gute Resultat der Lohngleichheitsanalyse von 2015. Der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau lag bei den Institutionen zwischen 2,0% zugunsten der Männer und 1,4% zugunsten der Frauen: ETH Zürich: -1,2%, EPFL: -0,1%, PSI: -2,0%, WSL: -1,2%, Empa: -1,2%, Eawag: +1,4%. All diese Werte liegen weit innerhalb der gemäss Bund zulässigen Toleranzschwelle von 5%.

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