Hintergrund der Empa-Studie Wie alle Industrienationen untersucht auch die Schweiz die Auswirkungen menschlichen Tuns auf die Umwelt generell und die Wirkung verordneter Umweltschutzmassnahmen im Speziellen. Ziel derartiger Studien ist es, Massnahmen zu fördern, die mit möglichst geringen Kosten die grössten Nutzen für eine sauberere Umwelt erreichen. Die Untersuchungen der Strassenverkehrsemissionen werden unter Federführung des BAFU in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern, unter anderen der Empa, durchgeführt. Eine Gruppe mit Vertretern von ACS, TCS, VCS, ASTAG, AutoSchweiz und aus verschiedenen Bundesämtern wie ASTRA, BFE, BfS sowie METAS begleitet diese Studien. Neue Abgasvorschriften müssen zuerst greifen In den 90er-Jahren wurde erkannt, dass es nicht möglich ist, aus den aktuellen Zulassungsdaten, d.h. aus Messwerten von Neufahrzeugen, auf die jeweiligen Schadstoffemissionen des tatsächlichen Verkehrs zu schliessen. Hierzu muss der Schadstoffausstoss älterer Fahrzeuge in mehreren, dem normalen Fahrverhalten entsprechenden Zyklen gemessen werden. Deshalb kann beispielsweise die Auswirkung neuer Abgasvorschriften erst dann ermittelt werden, wenn eine genügend grosse Anzahl entsprechend ausgerüsteter Fahrzeuge mit einer durchschnittlichen Laufleistung im Verkehr ist beim Motorrad sind dies 20 000 km, beim Personenwagen rund 60 000 km. Eine Verschärfung der Abgasnormen führt auf den Strassen also naturgemäss erst nach einigen Jahren zu einer spür- sprich messbaren Verringerung der Schadstoffemissionen. Und im Gegensatz zur EU und entgegen weit verbreiteter Meinung wurden die Abgasgrenzwerte für Motorräder in der Schweiz nach Einführung von Grenzwerten im Jahr 1987 erst 2004 weiter gesenkt. Euro-3 ist nicht gleich Euro-3 Oft wird übersehen, dass es sich bei der Euro-3-Norm für Autos und der Euro-3-Norm für Motorräder um zwei grundverschiedene Dinge handelt: - Euro-3 für Autos wurde im Jahr 2000 eingeführt, Euro-3 für Motorräder erst 2006.
- Testzyklus und Grenzwerte sind nicht die gleichen; bei den Autos fällt der Kaltstart-Anteil stärker ins Gewicht.
- Die Abgasanlage muss beim Auto über eine Fahrleistung von 80 000 km, beim Motorrad (neu) 30 000 km fehlerfrei funktionieren. Ältere Vorschriften für Motorräder enthielten keine derartige Anforderung an die Lebensdauer, weshalb viele Bauteile rascher verschlissen.
- Beim Auto wird die Abgasanlage über das OBD-System (On board diagnostic") überwacht, welches Fehler elektronisch meldet. Für Motorräder existiert keine derartige Auflage.
- Autos müssen eine Tankentlüftung aufweisen, um keine Benzindämpfe entweichen zu lassen. Für Motorrädern gibt es keine derartige Vorschrift. Gemäss einigen Hochrechnungen sind diese Tankatmungsverluste bei Töffs etwa gleich gross wie die Auspuffemissionen.
- Autos müssen auch einen Test bei 7°C bestehen, Motorräder nicht.
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