Dazu gehört die Förderung und Aufwertung der Teilzeit für Männer und Frauen, z.B. in Kaderstellen, die Flexibilisierung der Gleitzeit, die Einführung von Telearbeit und Jahresarbeitszeit, Job-Sharing und die Verbesserung der Bedingungen beim Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Die Ablösung des Beamtengesetzes durch das neue Bundespersonalgesetz gibt der Empa als Arbeitgeberin eine erweiterte Autonomie bei der Gestaltung der Anstellungsbedingungen. Diese Chance zur Veränderung soll zu Gunsten der Gleichstellung von Mann und Frau aktiv genutzt werden. |