Standsicherheit und Raumtrennung um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern sind die wichtigsten Hauptanforderungen. Teilweise werden zusätzlich Anforderungen an die Oberflächentemperaturen auf den dem Feuer abgewandten Flächen gefordert.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses werden in der Schweiz die Konstruktionen durch einen Ausschuss der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) beurteilt, in eine Feuerwiderstandsklasse eingestuft und auf dem Schweizermarkt zugelassen. Die zugelassenen Produkte werden durch den VKF im Schweizerischen Brandschutzregister jährlich publiziert.
(Hinsichtlich einer Anerkennung der EMPA-Prüfung im Ausland, hat der Auftraggeber selbst mit den massgebenden Stellen die erforderlichen Abklärungen durchzuführen.)
Feuerwiderstandprüfungen werden also im Hinblick auf eine brandschutztechnische Klassierung durchgeführt.
Die EMPA führt Feuerwiderstandprüfungen im Sinne von Bauteilprüfungen im akkreditierten Bereich (STS-Nr. 086) durch. Die Feuerwiderstandsprüfungen können nach folgenden Vorschriften durchgeführt werden:
- 'Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften, Baustoffe und Bauteile" Teil B: Prüfbestimmungen (Ausgabe 1988 mit Nachträgen 1990, 1994 und 1995 durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
- EN 1363-1:1999 = SIA 183.101
Feuerwiderstandsprüfungen Teil 1: Allgemeine Anforderungen EN 1363-2:1999 = SIA 183.102 Feuerwiderstandsprüfungen Teil 2: Alternative und ergänzende Verfahren Ergänzende EN-Normen für entsprechende Bauteile wie Türen, Decken, Fenster usw.
Ablauf einer Feuerwiderstandsprüfung
Ansprechpartner für Bauteilprüfungen:
Schnewlin Peter Tel. 044 823 43 12
Brunschweiler Urs Tel. 044 823 47 16
|